Allgemeine Geschäftsbedingungen Mietstudio
1. Nutzungsbedingungen
1.1 Die Benutzung des Fotosstudios der Firma Ripix e.U. und aller technischen Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.
1.2 Das vermietete Equipment ist und bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter behandelt das Equipment sachgemäß und mit besonderer Sorgfalt.
1.3 Eine Untervermietung vom Mieter an Dritte ist nicht zulässig.
1.4 Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände dürfen nur zu den ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
1.5 Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, die Unfallverhütungsvorschriften im Sinne aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften/Auflagen einzuhalten. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus.
1.6 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Arbeit im Studio den geltenden Rechtsbestimmungen genügt. Ihm ist nicht erlaubt, Projekte in den angemieteten Räumen zu realisieren, die illegal oder unmoralisch sind oder extrempolitische Inhalte haben. Bei Peoplefotografie muss das Model volljährig sein. Bei minderjährigen Models ist der Zutritt nur mit einer erziehungsberechtigten Begleitperson gestattet.
1.7 Im gesamten Studio ist Rauchverbot. Ebenso ist jede Form von offenem Feuer (z.B. Kerzen) verboten. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache ist das Anzünden von Tabakwaren gestattet, wenn dieses für die Umsetzung eines fotografischen Themas kurzfristig nötig ist.
1.8 Während der Mietzeit ist immer eine Aufsichtsperson im Büro anwesend. Im Regelfall ist das der Vermieter oder ggf. eine von ihm beauftragte Vertrauensperson.
2. Buchungseinheiten und Terminwahrnehmung
2.1 Das Studio ist von Montag bis Samstag ab einer Mindestmietdauer von einer Stunde buchbar. An Sonn- und Feiertagen ist erst ab einer Buchung von 4 Stunden die Verwendung des Raumes möglich. Eine etwaige Überziehung der Endzeit (Overtime) muss vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden. Der Mietpreis versteht sich inkl. Strom, Heizung und Nutzung der Studiogeräte.
2.2 Der Mieter verpflichtet sich, seinen Termin pünktlich wahrzunehmen. Er hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Mietzeit. Das gilt auch, wenn weitere, an dem Termin beteiligte Personen nicht pünktlich erscheinen.
2.3 Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt vor Ort übernimmt.
2.4 Eine stündliche Verlängerung ist möglich, sofern im Vorfeld nicht
bereits ein anderer Kunde den Raum reserviert hat oder kein Personal für den Zeitraum verfügbar sein sollte.
3. Vertragsgemäßer Gebrauch, Pflichten und Haftung des Mieters
3.1 Wenn am verwendeten Equipment Schäden auftreten, die durch den Mieter oder Dritte durch unsachgemäßen Umgang mit dem Equipment entstanden sind, übernimmt der Mieter die Kosten der Reparatur bzw. den Ersatz.
3.2 Bei Totalschaden oder Verlust muss der Mieter den Neupreis des Equipments aufbringen. Nach Ermessen des Vermieters werden die Reparaturkosten ganz oder anteilig vom Mieter übernommen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Fall, dass der Vermieter den Schaden toleriert.
3.3 Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume und vom Studio Equipment auf eigene Verantwortung. Er übernimmt die Haftung für diesen Zeitraum und haftet in vollem Umfang für entstandene Schäden, resultierende Folgeschäden und evtl. dem daraus resultierenden Nutzungsausfall. Dies gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden. Beschädigte Räumlichkeiten, Gegenstände und Studio Equipment werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.4 Der Mieter hat sich auf Bitten vom Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.
3.5 Sollten Verschmutzungen der Papierhintergründe hinterlassen werden, werden dem Mieter 10 € (inkl. Ust) pro Laufmeter für verschmutzte Hintergründe in Rechnung gestellt.
3.6 Der Mieter hat im Falle einer schuldhaften Verschlechterung des Equipments oder einzelner Komponenten dem Vermieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
4. Übernahme
4.1 Am Beginn der Studioanmietung ist das Studio durch den Mieter auf ordentlichen Zustand, Sauberkeit, Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Einrichtung und des Equipments zu prüfen. Ein diesbezügliches Protokoll wird erstellt. Bei Ende der Studiomiete ist das Studio wieder im selben Zustand zu übergegeben. Dies betrifft die Räumlichkeiten inkl. Toilettenanlagen, Visagisten Bereich etc., sowie die technische Ausstattung. Der für die Reinigung/Wiederherstellung des Zustandes notwendige Zeitaufwand ist in der Anmietungsdauer zu berücksichtigen. Schäden werden in den zusätzlichen Vereinbarungen vermerkt
5. Bezahlung
5.1 Der Mieter ist verpflichtet spätestens nach der Beendigung seiner Arbeit die Miete im vollen Umfang an den Vermieter zu bezahlen. Auch dann, wenn er seine Arbeit aus irgendwelchen Gründen nicht – nicht pünktlich – oder nicht planmäßig – durchführen konnte, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
6. Haftung des Vermieters
6.1 Wird ein Buchungstermin durch äußere Umstände, die im Bereich des Studiovermieters gelegen sind für den Studiomieter erschwert oder gar unmöglich, haftet die Firma Ripix e.U. maximal in der Höhe der Buchungs- bzw. Mietkosten. Für entstandene Schäden oder Ausfälle (z.B. entgangene Gewinne des Studiomieters, Modelhonorare, Fahrtkosten, etc.) oder eingebrachte Gegenstände, Foto- und Licht Equipment des Mieters oder Dritte, haftet die Firma Ripix e.U. nicht. Als äußere Umstände gelten z. B.: Stromausfall, Defekte an Wasser- oder Stromleitungen, Defekte von Blitzanlagen, Leuchtmitteln, sowie alle anderen Ereignisse, die die vereinbarte Studionutzung beeinträchtigen.
7. Stornobedingungen
7.1 Wird ein Termin kurzfristig abgesagt, gelten folgende Stornobedingungen als vereinbart: Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem gebuchten Termin bzw. bei Fernbleiben zum vereinbarten Termin werden 100% des Mietbetrages dem Studiobucher bzw. Mieter in Rechnung gestellt. Bei Stornierung vor den letzten 24 Stunden werden keine Gebühren erhoben. Stornierungen haben ausschließlich per E-Mail an office@mediaroom.at zu erfolgen.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1 Dieser Vertrag und seine Durchführung unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Graz.
9. Sonstiges
9.1 Ohne vorherige Unterweisung eines Verantwortlichen der Firma Ripix e.U. darf die technische Ausstattung nicht in Betrieb genommen werden. Die Nutzung derselben erfolgt auf eigene Gefahr, auch wenn eine Unterweisung stattgefunden hat. Den Anweisungen der Mitarbeiter der Firma Ripix e.U. ist jederzeit Folge zu leisten.
9.2 Der Studiomieter hat sich vor der Benutzung des Studios über Fluchtwege, Lösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen zu informieren. Bei Zuwiderhandlung, leichter wie grober Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogenkonsum kann der Studiobucher der Räumlichkeiten verwiesen werden und es erlischt jeglicher Haftungsanspruch gegenüber dem Vermieter.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht zulässig. Sämtliche Änderungen dieses Vertrages und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.
10.2 Die Mietpreise sind als brutto (inkl. 20% MwSt.) zu verstehen.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, möglichst nahekommende Bestimmung zu ersetzen.

